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Wissen: Narkosemethoden in der Zahnmedizin

Hier möchte Ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten geben, ängstlichen und schmerzempfindlichen Patienten die Zahnbehandlung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

An nicht-medikamentösen Methoden stehen zum einen die Zahnärztliche Hypnose sowie die Psychotherapie zur Wahl. Beiden Methoden ist zu eigen, dass sie eine längere Vorbereitungszeit benötigen und damit nicht geeignet sind, im akuten Fall eine Zahnbehandlung kurzfristig möglich zu machen. Über die zahnärztliche Hypnose informieren Sie sich bitte unter www.dgzh.de.

Für Patienten, die an einer ausgeprägten Zahnbehandlungsangst (Phobie) leiden, ist sicherlich eine Psychotherapie die beste Methode, die Ursache dieser Angststörung zu bekämpfen. Mit Hilfe des Hierarchischen Angstfragebogens (HAF) nach Prof. Jöhren können Sie selbst feststellen, wie ausgeprägt Ihre Angst ist und ob Sie von einer psychotherapeutischen Behandlung profitieren würden.
www.zahnklinik-bochum.de/leistungen/angsttherapie/angstfrageboegen

Derzeit wieder „im Kommen“ und von vielen Zahnärzten angeboten, ist die Lachgassedierung. Man erreicht damit eine leichte Sedierung, aber kein Ausschalten des Bewusstseins und höchstens eine geringe Schmerzreduktion. Manche Patienten beschreiben das Gefühl ähnlich wie dem nach dem Trinken von zwei Gläsern Sekt. Sollten Sie eine Lachgassedierung in Erwägung zu ziehen, achten Sie bitte darauf, dass Zahnbehandlung und Sedierung nicht in Personalunion von einem Behandler durchgeführt werden. Die die Sedierung durchführende Person muss einer entsprechende Ausbildung erhalten haben, Überwachung und Möglichkeiten zur Wederbelebung müssen vorhanden sein, auch sollte genau wie bei anderen Narkosen eine gründliche Anamnese – denn auch für die Lachgassedierung gibt es Kontraindikationen – und Voruntersuchung erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.weltderwunder.de/wie-funktioniert-lachgas/

Die Vollnarkose (Intubationsnarkose) ist immer dann notwendig, wenn das OP-Gebiet nicht ausreichend örtlich betäubt werden kann. Dies ist in der Zahnmedizin nur äußerst selten der Fall. Außerdem gibt es einige wenige Patienten, die eher für eine Vollnarkose geeignet sind als für eine Analgosedierung, z.B. Kinder unter fünf Jahren.

Bei der Intubationsnarkose werden nicht nur Bewusstsein und Schmerzempfinden komplett ausgeschaltet, durch die Lähmung des Atemzentrums ist auch eine Intubation mit künstlicher Beatmung notwendig. Dadurch ist die Vollnarkose im Vergleich zur Analgosedierung deutlich invasiver, d.h. sie greift viel mehr in das Gleichgewicht (Homöostase) des Körpers ein. Deshalb ist die Länge des Eingriffs beschränkt und auch nicht jeder Patient ist für eine ambulante Vollnarkose geeignet. Ein entscheidender Unterschied ist auch das Fehlen des „Dimmers“, d.h. ein Anpassen der Narkosetiefe oder auch ein kurzfristiges „Aufwecken“ des Patienten für ein Röntgenbild oder einen Toilettengang bei mehrstündigen Eingriffen ist nicht möglich.

Simply Sleep | Anästhesie in der Zahnmedizin | Cornelia Rind
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